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Qualifizierung Betriebsangehöriger
am Beispiel Brandschutzfachkraft/Brandschutzmeister Bayern und dem neuen Ausbildungsberuf Werkfeuerwehrmann/-frau

Brandschutzrecht ist Landesrecht. Deshalb entstanden unterschiedliche Modelle, mit denen Werkfeuerwehren ihre Mitarbeiter qualifizieren. Die bayerischen Modelle „Geprüfte Brandschutzfachkraft“, „Geprüfter Brandschutzmeister“ und der „Industriemeister Brandschutz“ sind eine Möglichkeit der Qualifizierung von Mitarbeitern in Werkfeuerwehren.

Seit August 2009 gibt es das neue Berufsbild „Werkfeuerwehrmann/-frau“. Dieses im Einklang mit dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) entwickelte Berufsbild muss sich seit diesem Zeitpunkt in der Praxis bewähren.

Seiten 389 - 428

Dokument Qualifizierung Betriebsangehöriger