Rahmenbedingungen für Korruption
Nach Art. 20 Abs. 1, 28 Abs. 1 S. 1 GG ist die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer und sozialer Bundesstaat, in dessen Rahmen die verfassungsmäßige Ordnung der Länder den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne des Grundgesetzes entsprechen muss.
Durch Korruption könnten einzelne Elemente des Rechtstaates, wie die Gesetzmäßigkeit des Handeln von öffentlichen Unternehmen, einzelne Grundrechte wie das Gleichheitsrecht nach Art. 3 GG sowie die Forderung nach fairem Wettbewerb und der Minderheitenschutz verletzt werden. Bekannt gewordene Bestechungsfälle lassen die Bevölkerung an der sozialen Gerechtigkeit zweifeln. Das Vertrauen der Bürger in den Staat und die öffentlichen Unternehmen wird beschädigt. Die Bereitschaft, staatliche Entscheidungen zu akzeptieren, wird verringert.
Seiten 45 - 106