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Saubere Luft: Kommission fordert Polen auf, dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union zur Luftqualität in Bezug auf PM10 nachzukommen

Die Kommission hat beschlossen, ein ergänzendes Aufforderungsschreiben an Polen (INFR(2008)2199) zu richten, weil das Land das Urteil des Gerichtshofs vom 22. Februar 2018 (C-336/16) über die Nichteinhaltung der Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG in Bezug auf PM 10 nicht umgesetzt hat.

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7776
Ausgabe / Jahr: 1 / 2024
Veröffentlicht: 2024-02-23
Dokument Saubere Luft: Kommission fordert Polen auf, dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union zur Luftqualität in Bezug auf PM10 nachzukommen