Sozialrechtsprechung zwischen Kläger(innen)-Erwartungen und Gemeinwohlauftrag
Was das Richteramt ausmacht, beschäftigt die Berufspolitik und die allgemeine Politik, aber auch die Rechtswissenschaft. Nimmt die berufspolitische wie rechtswissenschaftliche Diskussion die Gerichtsbarkeit in den Blick, so geschieht dies regelmäßig, um deren Funktion für die Rechtsuchenden und das Recht zu bestimmen. Dieser Frage wird im Folgenden namentlich im Hinblick auf die Sozialgerichtsbarkeit und das Sozialrecht nachgegangen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2016.10.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-10-04 |