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Stellungnahme des Ingenieurtechnischen Verbandes für Altlastenmanagement und Flächenrecycling e. V. (ITVA) zum Referentenentwurf der Mantelverordnung nach dem Stand vom 06.02.2017
Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung

Als technisch-wissenschaftlicher Verband mit vielfältigen Erfahrungen bei der Altlastensanierung und beim Flächenrecycling nimmt der Ingenieurtechnische Verband für Altlastenmanagement und Flächenrecycling e. V. (ITVA) zum Entwurf einer Mantelverordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau- und Reaktorsicherheit nach dem Stand vom 06.02.2017 nachfolgend Stellung: Wir begrüßen grundsätzlich die Absicht des Bundesumweltministeriums, die Verwertung von mineralischen Stoffen in technischen Bauwerken auf eine neue, bundeseinheitliche Rechtsgrundlage zu stellen und in einer eigenen Rechtsverordnung (Ersatzbaustoffverordnung – EBV) zu regeln. Des Weiteren begrüßen wir es, die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) grundlegend neu zu gliedern, erstmals eine bundesweite Rechtsgrundlage für das Auf- und Einbringen von Materialien außerhalb der durchwurzelbaren Bodenschichten zu schaffen (§ 8 BBodSchV) und wesentliche Regelungen der An hänge in den Paragrafenteil der BBodSchV zu übernehmen.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8371.2017.02.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8371
Ausgabe / Jahr: 2 / 2017
Veröffentlicht: 2017-04-03
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Dokument Stellungnahme des Ingenieurtechnischen Verbandes für Altlastenmanagement und Flächenrecycling e. V. (ITVA) zum Referentenentwurf der Mantelverordnung nach dem Stand vom 06.02.2017