Steuerliche Optimierung durch Organschaften
Grundsätzlich ist eine Gewinn- und Verlustverrechnung zwischen Konzernunternehmen im deutschen Steuerrecht nicht vorgesehen. Jedes Konzernunternehmen wird für steuerliche Zwecke vielmehr einzeln betrachtet und isoliert besteuert. So kommt es in einem Konzern häufig vor, dass einzelne Konzernunternehmen ihre Gewinne versteuern müssen, obwohl – bei wirtschaftlicher Betrachtung – das Konzernergebnis ausgeglichen oder negativ ist.
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