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Strafurteil nach tödlichem Gabelstapler-Unfall im Wanderzirkus
Fahrlässige Tötung durch Gefahrermittlungs-, Auswahl-, Anweisungs- und Organisationsverschulden des geschäftsführenden Direktors

Ein Arbeiter eines Wanderzirkus fuhr am 13. Januar 2011 beim Aufbau der Ställe für das Winterlager in Budenheim bei Mainz mit einem Gabelstapler ein mit 20 – je 80 kg schweren – Absperrgittern beladenes Lagergerüst vor ein Zelt. Er hatte keinerlei Ausbildung und Befähigungsnachweis im Umgang mit Gabelstaplern (Staplerführerschein). Das stellte das Gericht aber nicht ausdrücklich fest, sondern fasste zusammen: „Mangels entsprechender Ausbildung unterschätzte er die objektiv erkennbare Gefahr des Umfallens der Absperrgitter nach vorne, als er den Gabelstapler so abstellte, dass das Lagergerüst auf den leicht nach vorne abgesenkten Gabelzinken knapp über dem Boden gehalten wurde“. Nachdem 8 Gitter abgeladen waren, glitt ihm das nächste Gitter beim Abheben versehentlich aus der Hand. Dadurch kippten sämtliche weitere Gitter vom Gestell nach vorne auf einen helfenden Kollegen. Dieser erlag seinen schweren Verletzungen noch am Unfallort. Die Staatsanwaltschaft Ansbach klagte den Zirkusdirektor wegen fahrlässiger Tötung an.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2018.10.10
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2199-7349
Ausgabe / Jahr: 10 / 2018
Veröffentlicht: 2018-10-01
Dokument Strafurteil nach tödlichem Gabelstapler-Unfall im Wanderzirkus