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Stromführender Friedensgruß

Das Amtsgericht (AG) Neuburg a.d. Donau hatte im Februar 2014 über die strafrechtliche Verantwortung eines Pfarrers für wiederkehrende Prüfungen an elektrischen Anlagen gemäß BGV A3/DGUV Vorschrift 3 zu entscheiden.

Sachverhalt
Am 8. Juni 2013 fand eine Trauung in der zum Bistum Augsburg gehörenden Kirche von Rennertshofen im Kreis Neuburg-Schrobenhausen in der Nähe von Ingolstadt statt. Während des Friedensgrußes reichten sich zwei auf der Empore stehende Musiker die Hand und erlitten einen Stromschlag. Die Gitarrenanlage eines der Musiker war an eine fehlerhaft installierte Steckdose angeschlossen. Eine weitere Musikerin, die die heruntergefallene Gitarre aufhob, wurde bewusstlos. Das Gericht setzt hinzu: „Nur glücklichen Umständen ist es zu verdanken, dass es zu keinem tödlichen Ausgang kam.“ Das Gericht fasst den Unfall so zusammen:

„Aufgrund von fehlerhaften Leitungsverbindungen in den beiden vor der Steckdose liegenden Verteilerdosen wurde immer dann Netzspannung auf den Schutzleiter dieser Steckdose übertragen, wenn gleichzeitig die rechte Emporenleuchte eingeschaltet war, was auch zum Unfallzeitpunkt der Fall gewesen war. Durch die Spannungsverschleppung auf die Steckdose war das mit Erde verbundene Gitarrengehäuse dauerhaft unter Spannung stehend. Solange die betroffene Person auf dem Holzboden nahezu isoliert steht und somit noch kein bemerkbarer Strom zur Erde abfließen konnte, wirkte sich dies nicht aus. Erst bei der Handreichung zum Friedensgruß konnte über den Körper des anderen Musikers, dessen Mikrofonanlage an einer ordnungsgemäß installierten Steckdose angeschlossen war, der Strom über das geerdete Mikrofon zur Erde abfließen.“ Die erlittenen Körperströme führten bei den Geschädigten zum „Erreichen der Loslassschwelle“.

Seiten 223 - 228

Dokument Stromführender Friedensgruß