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Technische Dokumentation im Maschinenbau – Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzaspekt in der neuen Maschinenrichtlinie

In der September-Ausgabe wurde bereits die Anforderungen der neue EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an die Betriebsanleitung von Maschinen beschrieben. Was hat die neue Richtlinie für die anderen Bestandteile der Technischen Dokumentation gebracht? Was ist im Vergleich zur vorherigen Richtlinie neu? Was sind die wichtigsten Sicherheitsanforderungen, die dokumentiert werden müssen? Schließlich wird der für die Sicherheit und den Arbeitsschutz am meisten relevante Bereich näher betrachtet: die Risikobeurteilung. Dies geschieht auch vor dem Hintergrund der harmonisierten Norm „Sicherheit von Maschinen DIN EN ISO 12100“. Die Maschinenrichtlinie ist eine EG-Richtlinie, die 1989 erstmals verabschiedet wurde. 1998 und 2006 wurde sie jeweils geändert, um die die neuesten technischen Entwicklungen zu berücksichtigen. Seit dem 29. Dezember 2009 wird die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) angewendet.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2193-3308.2014.12.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2193-3308
Ausgabe / Jahr: 12 / 2014
Veröffentlicht: 2014-12-02
Dokument Technische Dokumentation im Maschinenbau – Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzaspekt in der neuen Maschinenrichtlinie