Unfallversicherungsschutz und Zuständigkeit bei von der Bundesanstalt für Arbeit geförderten Maßnahmen
Die Spitzenverbände der Unfallversicherungsträger haben eine gemeinsame Leitlinie für die verwaltungspraktische Sachbearbeitung veröffentlicht. Die darin enthaltenen Erläuterungen und Übersichten bieten eine aktuelle Hilfestellung für die Beantwortung der Fragen des Versicherungsschutzes und der Zuständigkeit bei Bildungsmaßnahmen. Der Beitrag informiert schwerpunktmäßig über den in dieser Leitlinie enthaltenen pragmatischen Lösungsweg zur Beurteilung der wichtigsten Fördermaßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit.
Seiten 135 - 139