Verkürzung der Aufbewahrungsfristen und Abschaffung von Meldepflichten gem. Bürokratieentlastungsgesetz
Mit dem Entwurf für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV-E) hat die Bundesregierung unter koordinierender Federführung des BMJ am 11.1.2024 ein ressortübergreifendes Gesetzgebungspaket auf den Weg gebracht, um von überflüssiger Bürokratie zu entlasten. Der BEG IV-E ist Teil des Bürokratieabbaupakets, auf das sich das Kabinett bereits bei seiner Klausur in Meseberg am 29./30.8.2023 geeinigt hatte. Diese Einigung umfasst neben dem BEG IV-E das Wachstumschancengesetz sowie die Anhebung der Schwellenwerte zur Bestimmung der Unternehmensgrößenklassen nach der Bilanzrichtlinie, ferner eine Initiative zur Reduktion von Bürokratielasten auf EU-Ebene gemeinsam mit Frankreich sowie eine Sammelverordnung zur Reduktion von Bürokratie auf Verordnungsebene (Meseberger Entbürokratisierungspaket).
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2024.02.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-02-07 |