Vorsicht bei Änderungsvorbehalten im Katalog
Pauschalreiserecht
Soweit Reiseveranstalter Änderungsvorbehalte in ihre Katalogbeschreibungen aufnehmen, sind damit nicht selten rechtliche Risiken verbunden. So gehen Klauselzweideutigkeiten immer zu Lasten des AGB-Verwenders. Nach einer neuen Gerichtsentscheidung sind außerdem Änderungsvorbehalte bei der konkreten Programmbeschreibung mit Vorsicht zu behandeln.
Seiten 18 - 20
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2008.10.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-10-15 |