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Vorsicht bei Änderungsvorbehalten im Katalog
Pauschalreiserecht

Soweit Reiseveranstalter Änderungsvorbehalte in ihre Katalogbeschreibungen aufnehmen, sind damit nicht selten rechtliche Risiken verbunden. So gehen Klauselzweideutigkeiten immer zu Lasten des AGB-Verwenders. Nach einer neuen Gerichtsentscheidung sind außerdem Änderungsvorbehalte bei der konkreten Programmbeschreibung mit Vorsicht zu behandeln.

Seiten 18 - 20

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2008.10.09
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 10 / 2008
Veröffentlicht: 2008-10-15
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