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Wann erreicht REACH die Arbeitsschützer?

Der Autor ist Obmann der TRGS 440 „Ermittlungspflicht“ und hat an einer neuen TRGS „Gefährdung durch Hautkontakt“ mitgearbeitet. Mit diesen TRGSen wird auch versucht, trotz erheblicher Defizite bei den Kenntnissen zu toxischen Eigenschaften von Stoffen zu einem sicheren Umgang zu kommen. Die geplante REACH-Verordnung der EU hat zum Ziel, die Kenntnisdefizite zumindest für die wichtigsten Stoffe in absehbarer Zeit zu beseitigen.

Seiten 570 - 575

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2004.12.02
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2199-7349
Ausgabe / Jahr: 12 / 2004
Veröffentlicht: 2004-12-01
Dokument Wann erreicht REACH die Arbeitsschützer?