• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Was ist ein „Zentrum“?
Die Bezeichnung „Zentrum“ im Spannungsfeld zwischen Lauterkeits- und Sozialrecht

Ob „Zentrum für Augenheilkunde“, „Hör- und Tinnitus-Zentrum“ oder einfach „Gesundheitszentrum“ – Anbieter im Gesundheitsbereich nutzen häufig die Bezeichnung „Zentrum“. Das OLG Frankfurt/Main (OLG Frankfurt/Main v. 11.5.2023 – 6 U 4/23) prüfte in einem aktuellen Fall die lauterkeitsrechtliche Zulässigkeit und nahm dabei Bezug auf die Definition des Medizinischen Versorgungszentrums aus § 95 Abs. 1 Satz 2 SGB V. Die nachfolgenden Ausführungen untersuchen, ob Rückschlüsse auf das Lauterkeitsrecht ohne Weiteres möglich sind.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2024.01.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 1 / 2024
Veröffentlicht: 2024-01-07
Dokument Was ist ein „Zentrum“?