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Wer ist hier der Boss? – Die Einwilligung in Ermittlungsmaßnahmen nach StPO und BDSG

Die Einwilligung in Ermittlungsmaßnahmen spielt in der Praxis eine große Rolle, ist in der Strafprozessordnung jedoch nur partiell geregelt. Nach Auffassung des LG Kiel (Beschl. v. 19.08.2021 – 10 Qs 43/21) sind wesentliche Erfordernisse für die Wirksamkeit der Einwilligung in eine Durchsuchung dem Bundesdatenschutzgesetz zu entnehmen. Der Einfluss des Datenschutzrechts auf das Strafprozessrecht -„Ein Ring, sie zu knechten, sie alle zu finden, ins Dunkel zu treiben und ewig zu binden“?

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2022.06.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2196-9817
Ausgabe / Jahr: 6 / 2022
Veröffentlicht: 2022-11-12
Dokument Wer ist hier der Boss? – Die Einwilligung in Ermittlungsmaßnahmen nach StPO und BDSG