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Zinsen und ähnliche Aufwendungen

– Unter diesem Posten sind sämtliche Entgelte zu erfassen, die im Zusammenhang mit dem Fremdkapital des Unternehmens entstanden sind.
– Für Zinsaufwendungen und -erträge ist grundsätzlich das Verrechnungsverbot gemäß § 246 Abs. 2 HGB zu beachten.

Seiten 421 - 422

Dokument Zinsen und ähnliche Aufwendungen