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Zinsentwicklung der Europäischen Zentralbank und Verzinsung von Sozialleistungen nach § 44 SGB I
Ein Widerspruch?

Die Europäische Zentralbank (EZB) sowie die nationalen Zentralbanken bilden das Eurosystem, dessen vorrangiges Ziel die Preisstabilität im Euroraum ist. Darüber hinaus ist eine weitere Kernaufgabe, den Wert des Euros zu wahren. Dabei unterlagen die Leitzinsen der EZB von 1999 bis 2016 deutlichen Schwankungen. Zum aktuellen Zeitpunkt liegt der Zinssatz der EZB für den Tagesgeldmarkt im negativen Bereich bei –0,50 Prozent. Dagegen werden Sozialleistungen gemäß § 44 SGB I nach einem festen Wert von 4 Prozent verzinst. Der Gesetzgeber hat die Zinsberechnung im Interesse einer einfachen Handhabung und um einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand zu vermeiden einfach gestaltet, indem er einen festen Zinssatz vorsieht.
„EZB senkt Leitzins auf null Prozent – Money for nothing“ – mit derartigen Schlagzeilen beherrschte das Thema Niedrigzinsen die aktuelle Berichterstattung in den Medien. Die zinspolitische Entwicklung und die Gesetzgebung stehen hier ggf. im Widerspruch zueinander.
Der Artikel beschäftigt sich daher mit der Zinsentwicklung der EZB sowie parallel dazu mit der Verzinsung von Sozialleistungen. Weiterhin werden die Verzinsungsvorschriften des Öffentlichen Rechts und Privatrechts beleuchtet, bevor im Schwerpunkt für das Sozialrecht eine Verzinsungsalternative aufgezeigt wird.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2020.02.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2191-7345
Ausgabe / Jahr: 2 / 2020
Veröffentlicht: 2020-02-14
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Dokument Zinsentwicklung der Europäischen Zentralbank und Verzinsung von Sozialleistungen nach § 44 SGB I