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Zum Umfang des Anspruchs auf häusliche Krankenpflege bei gleichzeitigem Bezug von Eingliederungshilfe

Inwieweit besteht in (ehemals) stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe ein Anspruch auf häusliche Krankenpflege gegen die gesetzliche Krankenversicherung? Das BSG hat diese Rechtsfrage für die Rechtslage bis Ende 2019 maßgeblich davon abhängig gemacht, inwieweit die jeweilige Einrichtung der Eingliederungshilfe zur Erbringung von Pflegemaßnahmen verpflichtet ist und diese Maßstäbe unter bestimmten, engen Voraussetzungen auch auf ambulante Wohnkonstellationen übertragen. Der Beitrag analysiert die diesbezüglich ergangenen Urteile, weist auf Umsetzungsprobleme hin und nimmt zu der Frage Stellung, inwieweit die höchstrichterliche Rechtsprechung auch nach den Änderungen durch das Bundeteilhabegesetz (BTHG), die zum 1.1.2020 in Kraft traten, noch anwendbar ist. Das BSG hatte diese Frage bislang offengelassen.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2023.12.07
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 12 / 2023
Veröffentlicht: 2023-12-01
Dokument Zum Umfang des Anspruchs auf häusliche Krankenpflege bei gleichzeitigem Bezug von Eingliederungshilfe