• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Zumutbarkeit täglicher Rückkehr zum Wohnort bei freigestellten Mitgliedern der Stufenvertretung

1. Freigestellte Mitglieder der Stufenvertretung erhalten für die Fahrten vom Wohnort zum Sitz der übergeordneten Dienststelle Trennungsgeld nach § 42 Abs. 2, § 53 Abs. 1 Satz 1 PersVG-LSA i. V. m. § 15 Abs. 1 Satz 1 BRKG.

2. Die Gewährung der Großen Wegstreckenentschädigung nach § 5 Abs. 2 BRKG kommt in Betracht, wenn dem Personalratsmitglied die tägliche Rückkehr zum Wohnort zuzumuten ist, die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ausscheidet und die zu seinen Gunsten eingreifenden Regelungen in § 6 TGV und § 5 Abs. 1 BRKG eine auch nur annähernd kostendeckende Erstattung nicht zulassen.

3. Die tägliche Rückkehr zum Wohnort ist dem Bediensteten abweichend von der Regelvermutung in § 3 Abs. 1 Satz 2 TGV zuzumuten, wenn das Angebot öffentlicher Verkehrsmittel völlig unzulänglich ist und der Bedienstete mit dem von ihm eingesetzten Kraftfahrzeug die zeitlichen Grenzen in § 3 Abs. 1 Satz 2 TGV einhält.

§§ 42, 53 PersVG-LSA.
§§ 5, 15 BRKG.
§ 3 TGV.

BVerwG, Beschluss vom 12. November 2009 – 6 PB 17.09 –

Seiten 191 - 194

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2010.05.08
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7857
Ausgabe / Jahr: 5 / 2010
Veröffentlicht: 2010-04-23
Dokument Zumutbarkeit täglicher Rückkehr zum Wohnort bei freigestellten Mitgliedern der Stufenvertretung