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Inhalt der Ausgabe 02/2013

Beiträge

Prüfungsansätze moderner, interaktiver Verprobungsverfahren in der Konzern- und Großbetriebsprüfung

Im Bereich der steuerlichen Betriebsprüfung des bargeldintensiven Einzelhandels und des Dienstleistungssektors hat sich die Nutzung von Neuen interaktiven Prüfungstechniken (NiPt) mit einem Netzwerk von betriebswirtschaftlichen- und stochastischen Verprobungsverfahren immer weiter verbreitet. Die zielgerichtete Bündelung in der digitalen Prüfungstechnik, wie sie z.B. die in vielen Bundesländern im Einsatz befindliche SRP (summarische Risikoprüfung) vorsieht, ist nicht nur in Bezug auf mögliche, unvollständige Betriebseinnahmen ein wirkungsvolles Instrument.

Steueraufsicht und Betriebsprüfung in der Zeit der Kassenandroiden und ohne INSIKA – Grundgedanken, Ziele, Risiken und zweitbeste Lösungen – Teil IV –

Die Situation im Umfeld gesetzlicher Aufzeichnungsgrundlagen und deren Vollzug in Betrugsbekämpfung und Betriebsprüfung bei Registrierkassen und Kassensystemen in Deutschland und Österreich ist durchaus vergleichbar – nicht zuletzt aufgrund der weitgehend ähnlichen Rechtslage, die sich aus dem gemeinsamen Ursprung (§§ 162, 208 der Reichsabgabenordnung) herleitet. Registrierkassen und Kassensysteme sind planetenweit aus steuerlicher Sicht betrachtet ein Hochrisikogebiet.

Anrechnung von ausländischen Quellensteuern bei Zins- und Lizenzeinkünften

Eine Vielzahl von ausländischen Staaten nimmt bei der Besteuerung von Zinsen und Lizenzgebühren einen Quellensteuerabzug vor, wenn der Vergütungsgläubiger Steuerausländer ist. Der Steuerabzug erfolgt zunächst auf Grundlage der jeweiligen nationalen Rechtssysteme der Quellenstaaten. Zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen hat die Bundesrepublik Deutschland mit zahlreichen ausländischen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA’s) abgeschlossen, die die Besteuerung von grenzüberschreitenden Sachverhalten auf völkerrechtlicher Ebene regeln.

Eine aussagefähige Kosten- und Leistungsrechnung als Grundlage für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung – Teil I –

Wesentlicher Zweck der Kosten- und Leistungsrechnung ist die Bestandsbewertung für die externe Rechnungslegung. Auch die dem Steuerrecht systemimmanente Zuschlagsberechnung als Kalkulationsmethode baut auf der Kosten- und Leistungsrechnung auf. Während Problembereiche des externen Rechnungswesens (z.B. Rückstellungen) in der Steuerrechtsliteratur häufig thematisiert werden und dazu eine Vielzahl von Veröffentlichungen vorliegt, gibt es nur wenige Darstellungen über die Grundzüge der Kosten- und Leistungsrechnung und ihre Stellung im betrieblichen Rechnungswesen im Hinblick auf die steuerrechtliche Relevanz.

Rechtsprechung im besonderen Blickpunkt der Außenprüfung

I. Beruflicher Unfallschaden bei unterbliebener Reparatur nur begrenzt abziehbar

EStG 1997 § 7 Abs. 1 Satz 1, § 7 Abs. 1 Satz 6, § 9 Abs. 1 Satz 1, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7; BGB § 839
BFH-Urteil vom 21. August 2012 – VIII R 33/09

II. Keine Entnahme betrieblicher und in Vorjahren zu mehr als 10% genutzter PKW durch Absenkung der betrieblichen Nutzung unter 10%

EStG 2002 § 4 Abs. 1, § 4 Abs. 3, § 4 Abs. 4, § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2, § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3
BFH – Urteil vom 21. August 2012 – VIII R 11/11

Service

Buchbesprechungen/Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2013.02
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 2 / 2013
Veröffentlicht: 2013-01-28
 

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