• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Inhalt der Ausgabe 02/2023

Inhalt

Inhalt / Impressum

Editorial

Editorial

Aufsätze

Zur Frage einer Regelungslücke in § 27 Abs. 7 KStG

Gemäß § 27 Abs. 1 KStG haben unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften ein steuerliches Einlagekonto zu führen. Dies gilt gemäß § 27 Abs. 7 KStG sinngemäß für andere unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften und Personenvereinigungen, die Leistungen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 9 oder Nr. 10 EStG gewähren können.
In der jüngeren Vergangenheit haben auch Familienstiftungen für sich in Anspruch genommen, ein steuerliches Einlagekonto zu führen, um Einlagen zurückgewähren zu können. Ihren Anspruch stützen sie auf § 27 Abs. 7 KStG und wollen ihn entsprechend angewendet wissen.

Der Zweckbetrieb „Krankenhaus“ – Teil 2

Nach § 1 Abs. 1 KStG unterliegen u. a. Kapitalgesellschaften, sonstige juristische Personen des privaten Rechts, nichtrechtsfähige Vereine, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen des privaten Rechts und Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts mit ihren sämtlichen Einkünften der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht, sofern sie ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben.
Betriebe, die überwiegend der Ausübung der öffentlichen Gewalt dienen (Hoheitsbetriebe), gehören gem. § 4 Abs. 5 KStG nicht zu den Betrieben gewerblicher Art.

Die Besteuerung von Share Deals

Die Grunderwerbsteuer soll vom Prinzip her die Übertragung eines Grundstücks von einem Rechtsträger auf einen anderen erfassen. Die Übertragung des Anteils an einer Gesellschaft stellt keinen Rechtsträgerwechsel dar, weil Eigentümer des Grundstücks weiterhin die Gesellschaft bleibt. Dies gilt nicht nur für Kapitalgesellschaften, sondern auch für Personengesellschaften und andere Gesamthandsgemeinschaften, da diese in der Grunderwerbsteuer als selbständige Rechtsträger behandelt werden. Zivilrechtlich führt selbst die Auswechslung sämtlicher Gesellschafter nicht zum Verlust der Identität der Gesellschaft. Lediglich bei Erbengemeinschaften wird die Übertragung eines Erbanteils durch einen der Miterben als Übertragung eines Anteils an dem Grundstück behandelt.

Rechtsprechungsübersicht des Bundesfinanzhofs zu Umwandlungsvorgängen 2021/2022

Neben der Gesetzgebung ist es insbesondere die Rechtsprechung, welche für eine stetige Weiterentwicklung der steuerlichen Rahmenbedingungen sorgt. Da die steuerliche Betriebsprüfung ein geeigneter Ort für die Prüfung von Umwandlungen und verwandten Themen ist, überrascht es nicht, dass aus dieser regelmäßig wegweisende Urteile des BFH erwachsen. Auch in den Jahren 2021 und 2022 wurden einige für die Praxis bedeutsame und wichtige Urteile veröffentlicht. Eine ausgewählte Übersicht der relevanten Rechtsprechung versucht dieser Beitrag in aller Kürze darzustellen und die wesentlichen Implikationen der entsprechenden Urteile zu skizzieren.

Photovoltaikanlagen im Steuerrecht

Das Jahressteuergesetz 2022 sieht unter anderem vor, dass ab 01.01.2022 die Vergütungen für Einspeisung von Strom aus Photovoltaikanlagen auf Dächern steuerfrei sind, sofern die jeweilige Anlage für die Stromerzeugung eine Kapazität von 30 kW nicht übersteigt. Die Steuerfreiheit wird jedoch nur insoweit gewährt, als die Gesamtauslastung der Anlagen eines Betreibers sich unterhalb der Grenze von 100 kW bewegt. Der vorliegende Beitrag behandelt die steuerlichen Auswirkungen auf bereits bestehende und neu zu errichtende Photovoltaikanlagen.

Rechtsprechung

Einkünftezurechnung bei sog. doppelter Treuhand

BFH, Urteil vom 04.05.2022 – I R 19/18
Vorinstanz: FG Düsseldorf, Urteil vom 15.05.2018 – 6 K 357/15 K

Zum Beginn der sachlichen Gewerbesteuerpflicht eines gewerblichen Grundstückshändlers

BFH, Urteil vom 01.09.2022 – IV R 13/20
Vorinstanz: FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23.05.2019 – 1 K 462/15

Kürzung des Werbungskostenabzugs bei steuerfreien Leistungen aus einem Stipendium

BFH, Urteil vom 29.09.2022 – VI R 34/20
Vorinstanz: FG München, Urteil vom 16.06.2020 – 5 K 1936/19

Buchbesprechung

Jürgen R. Müller/Christian Fischer: Tax Compliance – Steuerstrafrechtliche Verantwortung im Unternehmen

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2023.02
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 2 / 2023
Veröffentlicht: 2023-02-03
 

Jetzt bestellen – für den gesamten Campus.

Archiv

Nutzen Sie unser Archiv und recherchieren Sie in den Inhaltsverzeichnissen, Kurz- und Volltexten seit Ausgabe 1/2004

Jahrgang 2024
Jahrgang 2023
Jahrgang 2022
Jahrgang 2021
Jahrgang 2020
Jahrgang 2019
Jahrgang 2018
Jahrgang 2017
Jahrgang 2016
Jahrgang 2015
Jahrgang 2014
Jahrgang 2013
Jahrgang 2012
Jahrgang 2011
Jahrgang 2010
Jahrgang 2009
Jahrgang 2008
Jahrgang 2007
Jahrgang 2006
Jahrgang 2005
Jahrgang 2004