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Inhalt der Ausgabe 10/2015

Beiträge

Stille Beteiligung an einer Organgesellschaft möglich?

Die in der Gestaltungsberatung nach wie vor beliebte ertragsteuerliche Organschaft bezweckt vor allem die Verlustverrechnung zwischen gesellschaftsrechtlich selbstständigen Unternehmensteilen, die Übertragung steuerfreier Einnahmen, die Vermeidung von Kaskadeneffekten i.S.v. § 8b Abs. 5 KStG und schließlich das Ausschalten von Liquiditätsnachteilen durch Kapitalertragsteuer, die durch die alternativen Ausschüttungen ausgelöst wird. Von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung für das Unternehmen ist im Rahmen von Betriebsprüfungen oftmals die Frage nach der Größe des Organkreises, d.h. danach, welche Gesellschaften konkret in die Organschaft einzubeziehen sind.

Benennung von Gläubigern und Zahlungsempfängern gemäß § 160 AO – Risikoprofil in der Praxis

§ 160 AO ist eine Vorschrift, die gerade in Betriebsprüfungen häufig Anlass zu Streitigkeiten liefert. In diesem Zusammenhang ist auch zu beachten, in welchem Anwendungsverhältnis § 160 AO zu der Vorschrift des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 10 EStG steht, wenn die Steuerverwaltung auf so genannte „nützliche Aufwendungen“ stößt. Oftmals sind weiterhin Zahlungen an Domizilgesellschaften betroffen.

Neue GoBD im Falle einer IT-gestützten Buchführung

Am 1.1.2015 sind die vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlichten „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) in Kraft getreten. Bei dieser Verwaltungsanweisung handelt es sich um die Zusammenfassung, Überarbeitung und Neuinterpretation der bis dato gültigen „Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführung“ (GoBS), der „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen“ (GDPdU) und der „Fragen und Antworten zum Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung“ (GDPdU-FAQ).

Die Auswirkungen des EuGH-Urteils zur Unionsrechtswidrigkeit der Pauschalbesteuerung von Investmentfondserträgen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) musste im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens die Auslegungsfrage des Finanzgerichts Düsseldorf (Beschluss vom 3.5.2012 16 K 3383/10 F) beantworten, ob die Pauschalbesteuerung von Erträgen aus intransparenten Investmentfonds gemäß § 6 Investmentsteuergesetz (InvStG) gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstoße. Der EuGH hat mit Urteil vom 9.10.2014 (EuGH-Urteil vom 9.10.2014, Rs. C-326/12, „van Caster“) diesbzgl. entschieden, dass die pauschale Besteuerung von Erträgen aus intransparenten ausländischen Investmentfonds nach § 6 InvStG eine unzulässige Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit darstellt.

Ordnungsmäßige Kassenführung beim Betrieb von Warenautomaten

Deutschlandweit existierten 2013 rd. 520.000 Warenautomaten, mit denen Heiß- und Kaltgetränke, Snacks und sonstige verzehrfertige Lebensmittel verkauft worden sind. Mit diesem auch als Vending bezeichneten Vertriebsweg wurde in dem genannten Zeitraum ein Umsatz von rd. 2,5 Milliarden Euro erzielt. Angesichts der Tatsache, dass an den Warenautomaten von Endkunden in der Regel mit Bargeld bezahlt wird, existiert wie bei Registrierkassen und anderen Kassensystemen ein hohes Risiko von Untreue und endgültigen Steuerausfällen durch wie auch immer geartete Manipulationen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche Anforderungen bei Warenautomaten an eine ordnungsmäßige Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle zu stellen sind.

Rechtsprechung im besonderen Blickpunkt der Außenprüfung

I. Grenzen der Speicherung digitalisierter Steuerdaten aufgrund einer Außenprüfung – Anschlussprüfung bei Freiberuflern

§ 147 Abs. 6 Satz 2 AO, § 200 Abs. 2 AO, § 6 BpO 2000, § 5 AO
BFH-Urteil vom 16. Dezember 2014 – VIII R 52/12

II. Anforderungen an die Schätzung mittels eines Zeitreihenvergleichs

§ 147 Abs. 1 Nr. 1 AO, § 158 AO, § 162 AO, § 5 AO, § 96 Abs. 2 FGO
BFH-Urteil vom 25. März 2015 – X R 20/13

Service

Buchbesprechungen/Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2015.10
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 10 / 2015
Veröffentlicht: 2015-10-06
 

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