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Inhalt der Ausgabe 03/2015

Beiträge

Bilanzanalyse als Mittel zur Auswahl prüfungsbedürftiger Fälle?

Die Auswahl von prüfungsbedürftigen Fällen und die Erarbeitung einer Prüfungskonzeption sind bislang in der Regel eine Sache der Erfahrung. Die Bemühungen der Finanzverwaltung, diesen Bereich aufzuarbeiten, beschränkten sich oftmals auf die Schwerpunktprüfung und auf mögliche Aufgriffsgrenzen. Es wurden in der Vergangenheit bereits verschiedene Versuche unternommen, bilanzielle Daten für die Feststellung der Prüfungsbedürftigkeit heranzuziehen. Da nunmehr mit der verpflichtenden Übermittlung der Daten des Jahresabschlusses der erhebliche Aufwand bei der Datenaufbereitung entfällt, gewinnt die Möglichkeit, mit Hilfe statistischer Jahresabschlussanalysen eine risikoorientierte Prüfungsauswahl vorzunehmen, an Bedeutung.

Teilwertabschreibung und Wertaufholung in der Steuerbilanz

Ein ständig wiederkehrendes Thema im Rahmen steuerlicher Betriebsprüfungen ist die Frage, ob der Ansatz eines niedrigeren Teilwertes auf Grund voraussichtlich dauernder Wertminderung zulässig ist. Teilwertabschreibungen auf abnutzbares Anlagevermögen in der Steuerbilanz setzen nach § 5 Abs. 6 i.V. mit § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG eine voraussichtlich dauernde Wertminderung voraus. Entsprechendes gilt für andere Wirtschaftsgüter (Grund und Boden, Beteiligungen, Umlaufvermögen) nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG. Entfallen die Gründe für eine Teilwertabschreibung, ist eine Wertaufholung bis zur Höhe der ggf. fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten vorzunehmen (§ 5 Abs. 6 i.V. mit § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 4 bzw. § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 EStG).

Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten für Taxiunternehmen

In diesem Streitfall war das Finanzamt wegen der Verletzung der Aufzeichnungspflicht und auch der Verletzung der Aufbewahrungspflicht durch den Taxiunternehmer dem Grunde nach zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen gemäß § 162 Abs. 1 und 2 AO berechtigt. Wegen der nicht aufbewahrten Schichtzettel und der festgestellten Mängel in der Kassenführung hat das Finanzamt im Rahmen der Schätzung einen jährlichen Umsatz aus dem Taxenbetrieb im Zweischichtbetrieb von 100.000 DM zugrunde gelegt, und zwar mit der Begründung, dass diese Höhe der Umsätze üblich sei. Im Übrigen liegen die Schätzungen an der unteren Grenze.

Der Vorsteuerabzug bei Grundstücken

Seit der letzten Behandlung dieses Themas im Jahr 2010 haben Gesetzgeber und Rechtsprechung eine Weiterentwicklung vorgenommen. Dadurch sind Ergänzungen eingetreten, die im nachstehenden Beitrag näher erläutert werden sollen. Zusätzlich hat das Bundesfinanzministerium mit seinem umfangreichen Schreiben vom 2.1.2014 zur Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen Stellung genommen.

Rechtsprechung im besonderen Blickpunkt der Außenprüfung

I. Unentgeltlichkeit bei kostenlos ausgeführten Leistungen gegen Vorlage eines zuvor in Umlauf gegebenen Gutscheins

§ 1 Abs. 1 UStG 2005, § 10 Abs. 1 UStG 2005, § 762 BGB, § 807 BGB, UStG 2007, UStG 2008
BFH-Urteil vom 19. November 2014 – V R 55/13

II. Einkommensteuererklärung und Unterschrift per FAX

§ 150 Abs. 1 Satz 1 AO, § 150 Abs. 2 AO, § 150 Abs. 3 AO, § 126 BGB, § 25 Abs. 3 EStG 2002, § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 1 EStG 2002, § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 EStG 2002, § 52 Abs. 55j Satz 2 EStG 2002, EStG VZ 2007
BFH-Urteil vom 8. Oktober 2014 – VI R 82/13

Service

Buchbesprechungen/Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2015.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 3 / 2015
Veröffentlicht: 2015-03-04
 

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