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Inhalt der Ausgabe 01/2024

Kurz informiert

Kurz informiert

+++ Anwendung des Gesetzes zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb (Steueroasen-Abwehrgesetz) +++ Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern +++ Pauschbeträge für Auslandsdienstreisen ab 1.1.2024 +++ Steuerliche Hinweise anlässlich der TTS-Update-Veranstaltung vom 29.11.2023 +++ Hinzurechnung von Mieten für Standflächen bei Imbissbetrieben im Reisegewerbe +++ Einreiseverbot aus touristischem Anlass regelmäßig rechtmäßig +++ Ticket-Kosten nach EigenStornierung: Rückzahlung nur bei bestätigter Buchung +++ Kreuzfahrt mit Hochzeitspaket: Fotos im Paket enthalten +++

Steuern

Steueroasen: Verwaltungs-Grundsätze zur Anwendung des StAbwG – Was kommt auf die Touristik zu?

Das BMF hat am 30.11.2023 den Entwurf eines Schreibens betreffend die „Grundsätze zur Anwendung des Steueroasen-Abwehrgesetzes“ veröffentlicht und den Verbänden zur Diskussion gestellt. Das bereits für Herbst 2022 angekündigte Schreiben nimmt auch Bezug auf die Touristikbranche. Es verdeutlicht explizit die seitens der Finanzverwaltung zu vertretende Ansicht im Umgang mit Geschäftsbeziehungen, wenn Reiseveranstalter diese in sog. nicht-kooperative Steuerhoheitsgebiete unterhalten.

Die Bonpflicht bei der Kassenführung: Mehr als nur ein Stück Papier

In der Ära von digitalen Kassen und bargeldlosen Zahlungen erscheint der Kassenbon wie ein Relikt aus vergangenen Zeiten. Seit der Einführung des § 146a Abs. 2 AO zum 1.1.2020 – besser bekannt unter dem Stichwort „Bonpflicht“ – hat dieses kleine, zumeist noch nicht-digitale Stück Papier jedoch erneut die Aufmerksamkeit von Unternehmen und insbesondere auch der Finanzverwaltung auf sich gezogen. Wer also eine Kasse betreibt, sollte sich seiner Pflichten diesbezüglich unbedingt bewusst sein, damit böse Überraschungen vermieden werden können.

Implikationen des EuGH-Urteils zur Anwendung der Margensteuer beim Hotelkonsolidierer

Bekanntlich zeichnet sich eine Reiseleistung i. S. des § 25 UStG bzw. Art. 306 der MwStSystRL durch ein Bündel an Einzelleistungen aus, welches zumindest eine Beherbergungs- oder Personenbeförderungsleistung beinhaltet. Es entspricht insoweit aber auch der deutschen Verwaltungspraxis (Abschn. 25.1 Abs. 2 Satz 4 USAE), dass eine Beherbergungsleistung als Einzelleistung die Margensteuer auslöst. Weil sich diese Schlussfolgerung bereits aus der bisherigen Rechtsprechung (EuGH-Urteil vom 19.12.2018, Az.: C-552/17, Alpenchalets Ressorts) ableitet, stellt sich zu Recht die Frage, warum es eines weiteren EuGH-Urteils zur Bestätigung eines solchen Sachverhalts bedurfte.

Recht

Urlaubsmängel: Verbraucherrechte nur nach Rüge!

Falsches Zimmer, Baulärm und geschlossenes Kinderbadeparadies – schnell kann sich nach Urlaubsantritt erheblicher Ärger einstellen, wenn die gebuchte Hotelanlage nicht der Katalogausschreibung entspricht. Immerhin hat der Reisende für den versprochenen Traumurlaub teures Geld bezahlt. Aber wie mit dieser Situation umgehen? Keinesfalls nach dem Motto „Dulde und Liquidiere“ – also die Reisemängel ertragen, um nach Urlaubsende eine möglichst hohe Minderung geltend zu machen und auch noch Schadenersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit.

Sicherheit und Vertrauen in der Reisebranche durch Einhaltung des PCI-DSS-Standards

Der Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) ist ein unverzichtbarer Sicherheitsstandard für IATA-Agenturen, die Zahlungskartendaten verarbeiten, speichern oder übertragen. Dieser Standard wurde entwickelt, um die Vertraulichkeit und Sicherheit von Zahlungskartendaten zu gewährleisten; er hat eine weitreichende Bedeutung für die gesamte Reiseindustrie. Der PCI DSS legt strenge Sicherheitsmaßnahmen fest, darunter die Verschlüsselung von Kartendaten, regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen und die Umsetzung von Zugriffskontrollen. Diese Maßnahmen sollen den Missbrauch von Kreditkarten verhindern und gleichzeitig das Vertrauen der Kunden in die Reisebranche stärken.

DRV zur Revision der Pauschalreiserichtlinie

Der Deutsche Reiseverband (DRV) zeigt sich gem. Mitteilung vom 6.12.2023 mit dem Entwurf der EU-Kommission zur geplanten Revision der Pauschalreiserichtlinie in einer ersten Bewertung nicht zufrieden. Laut DRV wird das ursprüngliche Ziel der Kommission, Verbraucher besser abzusichern, verfehlt. Dazu der Verband: „Bereits heute ist die Pauschalreise das am besten abgesicherte Reiseprodukt im Markt. Ziel einer Regulierung müsste es daher sein, auch die vielen anderen Reiseformen auf ein ähnliches Schutzniveau zu bringen. Das wäre gut für die Verbraucher und gut für die Wettbewerbsgerechtigkeit.

Service

Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2024.01
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 1 / 2024
Veröffentlicht: 2024-01-09
 

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