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Inhalt der Ausgabe 06/2017

Editorial

Editorial

Inhalt

Ständige Mitarbeiter / Impressum

Inhaltsverzeichnis

Beiträge

Freie Mitarbeiter und Mitbestimmung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Dass die Interessenvertretung der freien Mitarbeiter sich als bestenfalls lückenhaft zeigt, mithin auch nicht wirksam und effektiv geregelt ist, beleuchtet schlaglichtartig ein Beschlussverfahren vor dem OVG Berlin-Brandenburg, in dem die „Freienvertretung“ beim „radio berlin-brandenburg“ (rbb) eine schmerzhafte prozessuale Niederlage in einen veritablen politischen Erfolg verwandeln konnte. Der Erfolg vor Gericht erwies sich für den rbb als Pyrrhus-Sieg, weil für die politisch Verantwortlichen als zu peinlich.

Sachgrundlose Befristung im öffentlichen Dienst nach § 14 Abs. 2–3 TzBfG im Spiegel neuer Rechtsprechung

Mit der Regelung des § 14 TzBfG hat der Gesetzgeber die Möglichkeit der Befristung von Arbeitsverhältnissen geregelt. Dabei blieben viele Fragen offen und müssen entweder durch den Gesetzgeber im Nachfeld geregelt oder durch die Rechtsprechunglücken schließend entschieden werden. Auch im öffentlichen Dienst breitet sich die Befristung von Arbeitsverhältnissen immer weiter aus. Denn Personal ist kostenintensiv und Haushaltsengpässe führen dazu, dass öffentliche Arbeitgeber langfristige vertragliche Bindungen dort unterlassen, wo es möglich ist. Da die Rechtsprechung zur Befristung bereits sehr umfangreich ist und es viel „Recht neben dem Gesetz“ gibt, will dieser Beitrag einen kurzen Überblick über das Recht der Befristungskontrolle geben.

Rechtsprechung

Antragsbefugnis der Freienvertretung für arbeitnehmerähnliche Personen des Rundfunks Berlin-Brandenburg

OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 25.8.2016 – 62 PV 3.16 – (Rbschw. zugel.)

Anwesenheitsrecht bei Hausverbot wegen Personalratstätigkeit

VG Mainz, Beschl. v. 14.10.2016 – 5 L 989/16.MZ –

Tarifvorrang und Mitbestimmung bei Eingruppierungen

OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 19.1.2017 – 60 PV 8.16 –

Institutioneller Rechtsmissbrauch bei Befristung

BAG, Urt. v. 26.10.2016 – 7 AZR 135/15 –

Eingruppierung einer IT-Sicherheitsbeauftragten Notwendige Voraussetzung einer abgeschlossenen wissenschaftlichen Hochschulbildung

BAG, Urt. v. 14.9.2016 – 4 AZR 964/13 –

Dienstunfall im Toilettenraum des Dienstgebäudes

BVerwG, Urt. v. 17.11.2016 – 2 C 17.16 –

Service

Buchbesprechungen

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2017.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7857
Ausgabe / Jahr: 6 / 2017
Veröffentlicht: 2017-05-25
 

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