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Inhalt der Ausgabe 09/2015

Editorial

Editorial

Inhalt

Ständige Mitarbeiter / Impressum

Inhaltsverzeichnis

Beiträge

Der Anspruch der Arbeitnehmervertretung auf moderne Informations- und Kommunikationstechnik und deren Nutzung im Spiegel aktueller Rechtsprechung

Die Informations- und Kommunikationstechnik entwickelt sich rasend. Die technischen Fortschritte in diesem Bereich bringen nicht nur Veränderungen für den Arbeitsalltag der Arbeitnehmer mit sich. Sie schaffen auch vielfältige Möglichkeiten für Betriebs- und Personalräte, ihre Arbeit besser zu organisieren und zu kommunizieren. Mit der Anschaffung und Unterhaltung moderner Informations- und Kommunikationstechnik sind jedoch – sofern sie die Arbeitnehmervertretung als für ihre Arbeit „notwendig“ reklamiert – immer auch Anschaffungs- und Unterhaltungskosten für den Arbeitgeber verbunden, die bei der Frage des Ob und des Wie der Zurverfügungstellung zu berücksichtigen sind.

Hand auflegen oder Maß anlegen?

Im folgenden Artikel möchte ich von meinen über zwanzigjährigen Erfahrungen als Berater bei Auswahlverfahren berichten, die ich für unterschiedliche Ressorts der Bundesverwaltung geplant, durchgeführt und evaluiert habe. Im ersten Teil (1 bis 3) gebe ich eine Übersicht über die erarbeiteten Anforderungsprofile, die eingesetzten Übungen sowie die flankierenden Maßnahmen, die zur Vor- und Nachbereitung der mündlichen Auswahlverfahren in Zusammenarbeit mit den Behörden entwickelt wurden.

Rechtsprechung

Wahl eines Ersatzmitglieds zum Gruppensprecher

§ 31 Abs. 1 Satz 2, § 32 Abs. 1 Satz 2 und 3 BPersVG.
BayVGH, Beschl.v. 14.4.2015 – 18 P 14.2564 – (Rbeschw. zugel.)

Mitbestimmung bei Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen

§ 72 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 LPVG NRW.
OVG NRW, Beschl. v. 24.3.2 015 – 20 A 28 38/13.PVL –

Mitbestimmung der Stufenvertretung bei Ausschreibung

§§ 69 Abs. 1 und 2 Satz 1, 74 Abs. 1 Nr. 4a, 74 Abs. 3 Nr. 14, 82 Abs. 1 und 4 BPersVG.
BVerwG, Beschl. v. 1.4.2015 – 5 P 8.14 –

Zeugnisverweigerungsrecht eines Personalratsmitgliedes

§§ 2, 10 SächsPersVG.
§ 25 SächsDG.
SächsOVG, Beschl. v. 14.11.2014 – PL 9 B 68/14 –

Beendigung eines Arbeitsverhältnisses nach § 33 Abs. 2 TVöD durch auflösende Bedingung (Rentenzahlung)

§ 33 Abs. 2 TVöD.
§ 33 Abs. 2 TV-L.
§ 14 Abs. 1, § 15 Abs. 2, § 17 Satz 2, § 21 TzBfG.
§ 43 Abs. 2 Satz 2, §§ 100, 102 Abs. 2 Satz 5 SGB VI.
§§ 2, 92 SGB IX.
BAG, Urt. v. 10.12.2014 – 7 AZR 1002/12 –

Service

Buchbesprechungen

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2015.09
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7857
Ausgabe / Jahr: 9 / 2015
Veröffentlicht: 2015-08-25
 

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