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Nach den im Sommer 2009 und Frühjahr 2010 in Kraft getretenen Änderungen im Immissionsschutzrecht führten die Umsetzung der Luftqualitätsrichtlinie und die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Umweltrecht zu weiteren Änderungen. So wurden zum 6. 8. 2010 mit dem 8. BImSchG-Änderungsgesetz und mit der neu geschaffenen 39. BImSchV die Rechtsgrundlagen für die Luftreinhalteplanung modifiziert, insbesondere durch eine Anpassung des § 47 BImSchG an die europarechtlichen Vorgaben und die Aufhebung der 22. BImSchV und der 33. BImSchV, die nun beide in der 39. BImSchV aufgehen. Am 18. 8. 2010 trat das "Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften" in Kraft, das im Immissionsschutzrecht zu einer Änderung der §§ 26 und 29a BImSchG führte.
Bei Genehmigungsverfahren von Kraftwerken wird zunehmend auch die lokalklimatische Bedeutung der Kühltürme aufgrund der Freisetzung von Abwärme und Wasserdampf von Kritikern im Hinblick auf die Umweltverträglichkeit zur Diskussion gestellt. Aktuell werden auch Wasserdampf-Freisetzungen aus Zellenkühlern, Kaminen und Hybrid-Kühlern hinterfragt. Die lokalklimatischen Auswirkungen durch den Kühlturmbetrieb wurden bisher häufig anhand der "VDI-Richtlinie 3784, Blatt 1: Beurteilung von Kühlturmauswirkungen - Ausbreitung von Emissionen aus Naturzug-Kühltürmen" beschrieben. Der offensichtlichste und für jeden wahrnehmbare Einfluss ist die Verschattung durch den sichtbaren Wasserdampfschwaden. Ein Bewertungsmaßstab für diesen Parameter ist nicht standardisiert, was eine Entscheidung im Einzelfall erschwert. Zur Bestimmung der Auswirkungen auf die Sonnenscheindauer und die solare Einstrahlung wurde ein Modellsystem entwickelt, mit dem das Ausmaß von Be Beeinträchtigungen im Umfeld eines Kraftwerks differenziert bestimmt und kartografisch dargestellt werden kann. Ausgehend von den mit Integralmodellen bestimmten Schwadenausmaßen verwendet SPLaSh (Simulation of water vapor Plume and its Shadow) mehrjährige Zeitreihen von Sonnenscheindauer, Globalstrahlung und vertikalen meteorologischen Profilen zur Bestimmung der Verschattung mit einem zeitlich und räumlich hoch aufgelösten astronomischgeometrischen Ansatz, der auch eine Differenzierung der Schattenursache nach Gebäude, Schwaden und Topografie ermöglicht. Aktuell wurden Erweiterungen für kondensierende Abgasfahnen von Schornsteinen, Schwaden aus Zellenkühlsystemen und großen Hybrid-Kühltürmen realisiert.
Die Wärmegewinnung mittels Holzfeuerungsanlagen nimmt sowohl im häuslichen wie auch im gewerblichen Bereich wieder deutlich zu. So sinnvoll die Nutzung nachwachsender Brennstoffe auch hinsichtlich ihrer Kohlendioxid-Neutralität ist, dürfen durch den vermehrten Betrieb von Holzfeuerungsanlagen jedoch die bereits erzielten Erfolge im Bereich der Luftreinhaltung nicht gefährdet werden.
Eine wesentliche Voraussetzung für eine möglichst schadstoffarme Feuerungsanlage ist, dass sie nur mit den für sie zugelassenen Brennstoffen betrieben wird. So darf beispielsweise in zahlreichen Einzelraumfeuerungsanlagen nur naturbelassenes Holz eingesetzt werden. Hier können bereits kleine Mengen behandelten Holzes oder Beimengungen von Verpackungsmaterial die Schadstoffgehalte in der Luft beträchtlich erhöhen. Es können hierbei sowohl toxische organische Verbindungen wie Dioxine, Furane und polyaromatische Kohlenwasserstoffe als auch Schwermetalle emittiert werden, schwerflüchtige Schadstoffverbindungen reichern sich in den Aschen an. Da bei Überprüfungen solcher Kleinfeuerungsanlagen im gewerblichen Bereich, z. B. in holzverarbeitenden Betrieben, immer wieder in den Brennstofflagerräumen auch behandelte oder beschichtete Hölzer und Verbundstoffe festgestellt wurden, haben das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Außenstelle Schleswig, sowie das Amt für Immissionsschutz und Betriebe der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt der Freien und Hansestadt Hamburg eine Handhabung gesucht, wie vorliegender Brennstoffmissbruch sicher identifiziert werden kann.
Neue Mobilfunk-Technologien verstärken die Frage nach den Einwirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder. Ein großräumiges Messprogramm in Baden-Württemberg zeigt, wie sich die Einwirkung durch Funkwellen tatsächlich zusammensetzt und seit 2003 verändert hat. Das 2009 an 598 Messpunkten durchgeführte Messprogramm überprüfte damit die Untersuchungen in den Jahren 2001 bis 2003 an damals 895 Messpunkten. Die beiden Messprogramme erfassten vier Regionen Baden-Württembergs in einem vorgegebenen Gitternetz mit zwei Kilometer Maschenweite. Gemessen wurde die Stärke der hochfrequenten Funkwellen im Frequenzbereich zwischen 9 Kilohertz und 3 Gigahertz. Damit wurden alle wichtigen Funksendeanlagen erfasst, darunter Rundfunk, Fernsehen (analog und digital), Mobilfunk (GSM 900, GSM 1800, UMTS), Betriebsfunk, Polizei-, Feuerwehr-, Amateurfunk und Radar. Im Ergebnis schöpfen die gemessenen durchschnittlichen Immissionswerte die gesetzlichen Grenzwerte nur zu weniger als 1 Prozent aus. Die höchsten gemessenen Immissionswerte erreichen etwas über 10 Prozent vom Grenzwert. Während im Bereich des Mobilfunks deutliche Zunahmen festzustellen waren, gab es in anderen Bereichen klare Abnahmen. Das Immissionsniveau hat damit im Vergleich zum Jahr 2003 allgemein nicht zugenommen.
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DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2011.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-05-30 |
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