Inhalt der Ausgabe 04/2021
Editorial
Inhalt
Fachbeiträge
Die Untersuchung des Vorkommens von Mikroplastik in der Außenluft und dessen mögliche Rolle als Luftschadstoff gewann erst in den letzten Jahren an Bedeutung. Aufgrund mangelnder gesetzlicher Vorschriften wurden in den Untersuchungen teilweise stark unterschiedliche Methoden angewandt, was einen Vergleich der Studien erschwert. Die Studien zeigen jedoch, dass Mikroplastik in der Außenluft vorgefunden wird. Die Identifizierung der Partikel erfolgte meist mit FTIR- oder Raman-Spektroskopie, wobei letztere die vielversprechendere Methode zu sein scheint, da damit die Analyse kleinerer Partikel möglich ist. Einige Studien legten nahe, dass meteorologische Faktoren die Ausbreitung von Mikroplastik beeinflussen, hierbei wurden jedoch noch keine eindeutigen Ergebnisse festgestellt.
Für einen wirksamen Umweltschutz bedarf es nicht nur Regeln verfahrens- und materiell-rechtlicher Art, sondern es muss auch Möglichkeiten geben, Regelverstöße zu sanktionieren. Im Immissionsschutzrecht ist § 62 BImSchG die Norm, aus der sich ergibt, welche Verstöße als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden können. Zur Umsetzung bedarf es der Heranziehung allgemeiner Regeln des Ordnungswidrigkeitenrechts, aus denen sich auch ergibt, wer bei arbeitsteiligen Betriebsorganisationen für Verstöße in Verantwortung genommen werden kann.
Im Umweltrecht werden Fabriken, die einbaufertige Motoren zum Antrieb von Kraftfahrzeugen herstellen, als „Anlagen zur Herstellung von Kraftfahrzeugmotoren“ bezeichnet. Formal umfasst der Begriff Kraftfahrzeugmotor sowohl Verbrennungsmotore als auch Elektromotore. Bis vor kurzem waren nur Fabriken zur Herstellung von Verbrennungsmotoren von dieser Regelung betroffen.
The emissions from loading and berthing operations in the ports have so far been determined in NRW by estimations based on the cargo turnover. There was no applicable method for estimating emissions based on differentiated data on the number of moored ships. For this purpose, a methodology was developed and tested by the LANUV within the framework of CLINSH. An important component is the analysis of the current generator stock on cargo vessels, tankers and river cruise ships and the mean emission factors per ship type and length class derived from this. In combination with the survey of the actual energy demand, the number of ships in port, the loading operations and the average berthing times, it was possible to carry out a more realistic estimate of the emissions.
Nach jahrelanger intensiver Forschung und Beratung mit Expertinnen und Experten aus aller Welt hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) im September 2021 ihre globalen Luftqualitätsleitlinien aktualisiert (WHO 2021). Die neuen Luftqualitätsleitlinien (WHO Air Quality Guidelines) sind sehr ambitioniert und stellen die erheblichen Auswirkungen der Luftverschmutzung auf die Gesundheit dar. Die neuen Leitlinien empfehlen eine mittlere jährliche Feinstaub PM2,5-Konzentration von höchstens 5 µg/m³, eine mittlere jährliche Stichstoffdioxid (NO2)-Konzentration von höchstens 10 µg/m³, und für Ozon (O3) eine mittlere Konzentration während der Sommermonate von höchstens 60 µg/m³ (WHO 2021). Im Vergleich dazu lagen die bisherigen Werte für PM2.5 bei 10 µg/m3 und für NO2 bei 40 µg/m3.
Menschen, die über einen längeren Zeitraum auch nur geringer Luftverschmutzung ausgesetzt sind, haben ein erhöhtes Risiko, früher zu sterben. Diesen Zusammenhang haben Forschende im Rahmen des Projekts „Effects of Low-Level Air Pollution: A Study in Europe“ (ELAPSE) unter der Leitung der Universität Utrecht (Niederlande) festgestellt. Auch das Ulmer Institut für Epidemiologie und Medizinische Biometrie hat zusammen mit dem Arbeitskreis für Arbeits- und Sozialmedizin in Vorarlberg zur multizentrischen Studie beigetragen – unter anderem mit anonymisierten Daten von rund 170 000 Personen. Die Auswertung ist nun in der renommierten Fachzeitschrift „British Medical Journal“ (BMJ) erschienen.
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Bei der Verarbeitung, der Lagerung und dem Umschlag von Schüttgütern sowie beim Recyclen entsteht immer Staub. Dieser führt zu enormen Beeinträchtigungen beim Menschen und der Umwelt und zu erhöhtem Verschleiß von Maschinen und Arbeitsgeräten! Menschen, die in diesem staubigen Umfeld arbeiten, leiden häufig unter Herz-, Kreislaufbeschwerden, Atemnot und Schleimhautreizungen. Alarmierende Zahlen, machen unmittelbar wirkende Maßnahmen notwendig! Auf den Pflanzen lagert sich Feinstaub ab, so werden natürliche Funktionen der Pflanze eingeschränkt oder sogar verhindert. Staubablagerungen auf Maschinen und Arbeitsgeräten führen zu erhöhtem Verschleiß, mehr Wartungen und Reparaturen sind nötig.
Nachrichten & Presse
Will ein Bundesligaclub Spiele im Heimstadion bis nach 22 Uhr ausrichten, muss er die Besonderheit dieses Ereignisses künftig nicht mehr begründen. Das hat das Bundeskabinett mit einer Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung klargestellt. Sportvereine können Ausnahmen von den regulären Geräuschwerten an bis zu 18 Kalendertagen eines Jahres in Anspruch nehmen. Das ist beispielsweise werktags bei vielen internationalen Begegnungen am Abend oder bei späten Bundesligaspielen am Wochenende der Fall. Es kommt es für eine Ausnahme nicht darauf an, ob das Bundesligaspiel in einem Stadion ausgetragen wird, dessen Hauptzweck ohnehin die Durchführung von Bundesligaspielen ist.
Luftverschmutzung ist neben dem Klimawandel eine der größten umweltbezogenen Bedrohungen für die menschliche Gesundheit.
Die Vereinigten Staaten und die Europäische Union haben den „Global Methane Pledge“ angekündigt. Dabei handelt es sich um eine Initiative, um die weltweiten Methanemissionen zu verringern. Sie soll auf der COP 26 im November in Glasgow auf den Weg gebracht werden. US-Präsident Joe Biden und Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen appellierten an Länder, sich der Initiative anzuschließen, und hießen diejenigen willkommen, die ihre Unterstützung bereits signalisiert haben.
Der 10. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat am 26. August 2021 mit drei Urteilen auf die Anträge der Stadt Waltrop, des BUND Landesverband NRW sowie von vier Privatpersonen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 105a – Kraftwerk – der Stadt Datteln für unwirksam erklärt.
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