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Inhalt der Ausgabe 12/2014

Editorial

Editorial

Inhalt

Inhaltsverzeichnis

Aktuelles

Aktuelles

+++ Inklusionspreis 2014 an fünf Unternehmen verliehen +++ Restrukturierungprozesse und deren Auswirkungen – Ergebnisse einer Repräsentativbefragung +++ Raucherquote in Deutschland rückläufig +++ Leichter Rückgang der Arbeits- und Wegeunfälle im ersten Halbjahr 2014 +++ Knappe Mehrheit für „Anti-Stress-Verordnung“ +++ GDA-Arbeitsprogramm Muskel-Skelett-Erkrankungen gestartet – MSE-Portal gdabewegt.de freigeschaltet +++ Moderne Führung, zukunftsfähige Unternehmen +++ Sicherer Umgang mit Nanomaterialien in Kfz-Werkstätten +++

Betriebliche Organisation

Die Verantwortung des Arbeitgebers beim Einsatz von Arbeitsmitteln

Der Arbeitgeber muss für die regelkonforme Prüfung von Arbeitsmitteln sorgen. Macht er das nicht richtig, haftet er bei einem Unfall. Defekte Elektrogeräte stellen sowohl für die Arbeitnehmer als auch für Besucher, Kunden und andere Beschäftigte im Unternehmen eine Gefahr dar. Es ist die Pflicht des Arbeitgebers/Unternehmers für sichere Arbeitsmittel zu sorgen. Daher müssen elektrische Arbeitsmittel geprüft werden. Meist entledigen sich die Geschäftsführungen dieser Pflicht durch den Einsatz interner Personen oder externer Dienstleister. Dies ist rechtlich gesehen in Ordnung. Nur sind sie damit nicht automatisch der Haftung enthoben.

Technische Dokumentation im Maschinenbau – Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzaspekt in der neuen Maschinenrichtlinie

In der September-Ausgabe wurde bereits die Anforderungen der neue EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an die Betriebsanleitung von Maschinen beschrieben. Was hat die neue Richtlinie für die anderen Bestandteile der Technischen Dokumentation gebracht? Was ist im Vergleich zur vorherigen Richtlinie neu? Was sind die wichtigsten Sicherheitsanforderungen, die dokumentiert werden müssen? Schließlich wird der für die Sicherheit und den Arbeitsschutz am meisten relevante Bereich näher betrachtet: die Risikobeurteilung. Dies geschieht auch vor dem Hintergrund der harmonisierten Norm „Sicherheit von Maschinen DIN EN ISO 12100“.

Der Umgang mit bleihaltigen Farben

Als Denkmalpfleger bin ich von Berufs wegen von historischen Gebäuden fasziniert. Wie wichtig Fenster und ihre Rahmen für den Gesamteindruck sind, erschließt sich dem Betrachter sofort. So bin ich auch in der Stadt München immer wieder von seinen prächtigen historischen Bauten beeindruckt. Man merkt es der Stadt besonders an, dass hier Denkmalschutz noch großgeschrieben wird und größter Wert auf die historische Fenstersubstanz gelegt wird. Was wären diese historischen Gebäude ohne diese farbigen Augen?

Betriebliche Prävention

Arbeitsschutz kostet – Unfälle kosten erheblich mehr

Wirksamer Arbeitsschutz lässt sich nicht auf dem „Verordnungsweg“ durchsetzen. Zu dieser Erkenntnis gelangten die Autoren während ihrer langjährigen Praxis als SiGe-Koordinator und Psychotherapeut. Um die Motivation für sichere Baustellen zu stärken, müssen die Beteiligten vor allem argumentativ erreicht werden. Die von den beiden Autoren gegründete Arbeitsgemeinschaft hat sich diesem Ziel verschrieben und Lösungsansätze entwickelt.

Unfallversicherung / Recht

Die Bedeutung des Produktsicherheitsrechts in der neuen Betriebssicherheitsverordnung

Am 1.1.2015 soll nach dem derzeitigen Stand des Verfahrens die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Kraft treten. Die Betriebssicherheitsverordnung ist Art. 1 und Herzstück einer aus insgesamt drei Artikeln bestehenden Artikelverordnung, die insbesondere auf eine Rechts- und Strukturreform der noch geltenden Betriebssicherheitsverordnung vom 27.9.2002 (BetrSichV 2002) abzielt. Die Neufassung des in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Betriebssicherheitsrechts wird eine Vielzahl von (ebenso grundlegenden wie kaum spürbaren) Rechtsänderungen mit sich bringen, die z. B. auf die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit älterer Menschen abzielen oder besonderen Unfallschwerpunkten Rechnung tragen sollen.

REACH, CLP, Biozide & Co: Änderungen bei Europäischen Regelungen zu Chemikalien (Teil 2)

Das Recht zu Gefahrstoffen in Europa wurde in der zweiten Hälfte des vergangenen Jahrzehnts auf eine völlig neue Grundlage gestellt: Das Inverkehrbringen (Vermarktung) von Gefahrstoffen wird seit 2007 in der REACH-Verordnung geregelt, Vorschriften zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung enthält die CLP-Verordnung, die 2009 in Kraft getreten ist. Diese Regelungen unterliegen einem ständigen Wandel. Im zweiten Teil geht es um die CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 vom 16. Dezember 2008) sowie weitere europäische Regelungen zu Gefahrstoffen.

Einstürzende Hohlwände in Aachen

Die Firma Q war im Dezember 2008 am neuen Direktionsgebäude der Aachen-Münchener Versicherung in der Borngasse in Aachen mit Betonbauarbeiten beauftragt. Es mussten Zwischenwände errichtet werden – „zweischalige Fertigelemente aus Beton, die innen hohl sind. Sie werden auf bereits im Boden verankerte Armierungen aufgesetzt, seitlich abgestützt und später mit Flüssigbeton ausgefüllt“. Erst nach Aushärtung des aufgefüllten Betons „erreichen sie die Stabilität, die erforderlich ist, dass sie frei – ohne seitliche Stützen – stehen können“. Am 9. Dezember übertrug der „gelernte Hochbaupolier“ C den Mitarbeitern D und Y Aufräumarbeiten.

Der Unfallversicherungsschutz bei Vereinstätigkeiten und ehrenamtlichen Aktivitäten

Erleiden Vereinsmitglieder bei Tätigkeiten für ihren Verein einen Unfall, liegt nach der auch in den Jahren 2013/2014 erneut bestätigten sozialgerichtlichen Rechtsprechung nur ausnahmsweise ein von der gesetzlichen Unfallversicherung zu entschädigender Arbeitsunfall vor. Ein anschauliches Beispiel dafür bietet das Urteil des Hessischen Landessozialgericht (LSG) vom 30.4.2013 – L 3 U 231/10 –, dem folgender Sachverhalt zugrunde lag: Ein gemeinnütziger Heimatverein verfügte über ein Zelt in der Größe 15 x 10 m, das sich in Schritten von jeweils 5 m bis auf eine Länge von 25 m erweitern ließ.

Service

Marktplatz – Arbeitsschutz von A–Z

+++ 500 Euro für die Gesundheit der Mitarbeiter +++ Der Designklassiker HÅG Capisco wird 30 +++ And the winner is … uvex 1 +++ Neue Generation der Peak-Schutzhelme von Honeywell +++

Medien

Interview: Europäischer Arbeitsschutz

Call for Papers

Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2193-3308.2014.12
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2193-3308
Ausgabe / Jahr: 12 / 2014
Veröffentlicht: 2014-12-02
 

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